Rechtsanwaltskanzlei in Monheim
(Baumberg)

Allgemeines Vertragsrecht

people-hammerUnter dem allgemeinen Vertragsrecht versteht man alle Regelungen, die für alle Arten von Verträgen Gültigkeit haben. Sie finden sich zumeist im Bürgerlichen Gesetzbuch und haben Gültigkeit für z.B. Kaufverträge, Werkverträge oder auch Mietverträge. Außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches finden sich spezielle Regelungen, welche im Rahmen des Vertragsrechts zu berücksichtigen sind.

Die Vertragspartner sind berechtigt, im Rahmen der Gesetze Regelungen zu treffen, die ihrem gemeinsamen Willen entsprechen

  • Überprüfung von Verträgen hinsichtlich ihrer Rechtswirksamkeit
  • Beratung hinsichtlich der Sittenwidrigkeit und Anfechtbarkeit von Verträgen
  • Fragen der Verjährung
  • Beratung betreffend den Abschluss von Verträgen, z. B. Arbeitsverträge, Mietverträge
  • u. a.

 

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beinhaltet für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer eine Vielzahl juristischer Problemstellungen. Für beide Seiten ist die Kündigung aufgrund der einschneidenden Wirkung mit das wichtigste Thema, aber nur ein Bruchteil der vielfältig auftretenden Fragestellungen.

Ich berate Sie u.a. zu folgenden Themen:

  • Kündigung und Abfindung
  • Teilzeitarbeit
  • Elternzeit
  • befristete Arbeitsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • Mobbing
  • Diskriminierung

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Arzthaftungsrecht

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Verkehrsrecht

Verkehrsrecht im weitesten Sinn beinhaltet Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht und Eisenbahnrecht. Der Begriff wird häufig nur auf den Straßenverkehr bezogen, umfasst jedoch alle drei genannten Bereiche. Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.

Es gibt hierbei folgende Teilbereiche:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
  • Recht der Fahrerlaubnis

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Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.
Ich berate Sie in allen Rechtsfragen des Wohnungs- und Gewerberaummietrechts, sowie im Bereich des Makler- und Wohneigentumsrechts.

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Strafrecht

Ich vertrete Sie auf den Gebieten des Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Fahrerflucht), des Betäubungsmittelstrafrecht (z.B. Handeltreibende mit Cannabis), sowie des allgemeinen Strafrechts (Körperverletzung, Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl …)

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise in Strafsachen:

Machen Sie keine Angaben ohne anwaltliche Beratung zum Tatvorwurf!

Machen Sie keine Angaben ohne zumindest vorher anwaltliche Beratung einzuholen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass seitens des in einem Strafverfahren Beschuldigten keine Verpflichtung besteht, Ladungen der Polizei zur Abgabe einer Aussage Folge zu leisten.

Nur Ladungen des Gerichts oder der Staatsanwalt sind Folge zu leisten.

Beachten Sie aber: Vor Gericht und der Staatsanwaltschaft besteht für den Beschuldigten zwar die Pflicht zum Erscheinen, nicht aber die Pflicht eine Aussage zu tätigen.

Nachteilige Folgen „Geständnisse“ lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer Anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art “ Schuldeingeständnis “ hergeleitet werden sind völlig unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.

Holen Sie zum frühest möglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, um so höher sind die Aussichten den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen.

Ihr Anwalt wird bevor irgendwelche Angaben zur Sache gemacht werden, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Sie über die darin enthaltene Vorwürfe und die damit zusammenhängende Rechtslage und die geeignete Verteidigungsstrategie informieren.

Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe die Situation durch eine Aussage zu “ retten „. Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion, auch hier gilt, keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.

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Erbrecht

Das Erbrecht beschäftigt sich mit den Regelungen, was mit dem Vermögen eines Verstorbenen, dem sog. Erblasser, geschieht. Hat der Erblasser kein Testament errichtet so gilt es an Hand des Gesetzes, d. h. den Vorschriften hauptsächlich um Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu ermitteln, wer als Erbe in Betracht kommt und in welchem Umfang dieser erbberechtigt ist.

Ich berate Sie u.a. zu folgenden Themen:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteil und Pflichtteil- ergänzungsansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Vermächtnissen
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Testamenten

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Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Ich berate Sie u.a. zu folgenden Themen:

  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Zugewinn

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Mahn- und Inkassowesen

Sie haben Forderungen – aber Ihr Schuldner zahlt nicht und reagiert auch nicht auf Ihre Mahnungen?

In diesem Fall ist es ratsam, anwaltliche Hilfe zur Beitreibung Ihrer Forderung in Anspruch zu nehmen.

Nach meinen Erfahrungen ändert sich oftmals das Zahlungsverhalten des Schuldners, sobald er ein anwaltliches Mahnschreiben erhält.

Ich erstelle für Sie mit Hilfe meiner modernen Datenverarbeitung aktuelle Forderungsaufstellungen, schreibe Ihre Schuldner an und erwirke für Sie Mahn- und Vollstreckungsbescheide oder gerichtliche Urteile, aus denen ich auch für Sie gegen Ihren Schuldner Vollstreckungsmaßnahmen durchführe.

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