Der BGH hat sich in einem Urteil vom 07.07.2015 (Az. X ZR 59/13) mit der Frage beschäftigt, ob eine gewährte Zuwendung in Verbindung mit einem Erbverzicht als unentgeltliche Schenkung zu werten ist und daher wegen groben Undanks widerrufen werden kann. Der Kläger verlangte die Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile an einem Grundstück, welcher er seiner Tochter aus erster Ehe geschenkt hatte. Vorausgegangen …
BGH: Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
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