“Kioskväter” sind oft verarmt und Sozialhilfeempfänger. Daher erkennen sie Vaterschaften gegen Geld an. Dies hat zur Folge, dass die Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und die Mütter eine Aufenthaltserlaubnis. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass Behörden gegen eine solche missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung keine Handhabe haben und diese daher nicht anfechten dürfen, denn die Vaterschaftsanerkennung ist unabhängig von der biologischen Vaterschaft. Weitere …
Bundesverfassungsgericht schützt “Kiosk-Vaterschaften”
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