Zum 01.08.2015 hat die neue Düsseldorfer Tabelle Gültigkeit. Auch wenn sie keine Gesetzeskraft hat so wird sie doch als allgemeine Richtlinie von den Gerichten bei der Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen. Die Erhöhung der Bedarfssätze der unterhaltsberechtigten Kinder basiert auf dem am 22.07.2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 …
Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 01.08.2015
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