Hinweis: Dieser Beitrag ist über zwei Jahre alt und der Inhalt ist unter Umständen nicht mehr aktuell.

G. G.

vom

Lesezeit ca.: 0 Sekunden

keine Ehrlichkeit
Leider keine Ehrlichkeit. Frau Stammen Grote erweckte beim Erstgespräch unser ganzes Vertrauen. Aber schon beim zweiten Gespräch zeigte sie eine ganz andere Seite von sich. Es ist sinnlos, nur vage zu formulieren oder gar den Mandanten im falschen Glauben zu lassen. Es hat bei uns nur zu Enttäuschung und Frust geführt. Die Zusammenarbeit mit Frau Stammen Grote hat uns sehr enttäuscht und wir können hier die ganzen positiven Bewertungen nicht verstehen.
Administrator Answer
In einer Erstberatung kann der Anwalt immer nur die Informationen rechtlich einordnen, welche ihm der Mandant berichtet. Ergibt sich während der Mandantsbearbeitung eine andere Sichtweise oder tauchen Risiken auf, so ist ein Rechtsanwalt berechtigt und verpflichtet, den Mandanten entsprechend zu belehren. Dies hat mit einer seriösen Mandatsbearbeitung zu tun und kommt immer wieder im Alltag eines Rechtsanwalts vor. Vage Formulierungen oder den Mandanten im falschen Glauben zu lassen gehört nicht zu meiner Arbeitsweise.
Artikel Bewerten
[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]