Am 29.01.2015 hat das Bundesarbeitsgericht zu dem dortigen Aktenzeichen 2 AZR 706/00 eine Entscheidung zur Frage der Sozialauswahl bei Kündigungen getroffen. Geklagt hatte ein 42-jähriger Salesmanager, welcher mehr als 6 Jahre bei einer Softwarefirma angestellt war und Computerspiele entwickelt und vertrieben hat. Dieser erhielt von seinem Arbeitgeber eine Änderungskündigung mit der Begründung, der Aufgabenbereich des Klägers würde automatisiert, sodass ihn …
Bundesarbeitsgericht urteilt zu Sozialauswahl bei Kündigungen
Lesezeit ca.: 1 Minute, 35 Sekunden