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Zugewinnausgleich bei gemeinsamen Immobiliendarlehen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie ein Endvermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs (Güterrechts) bei einem gemeinsamen Immobiliendarlehen zu bewerten ist. Die Eheleute waren hälftige Miteigentümer einer von Ihnen bewohnten Immobilie. Zur Finanzierung hatten sie gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, welches ausschließlich mit Mitteln des Ehemannes abbezahlt wurde. Im Juli 2005 war die Ehefrau aus dem Familienheim …