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BGH: “Teilzeitrauchmodell auf Balkon”

vom

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Der Bundesgerichtshof hat heute unter dem Aktenzeichen V ZR 110/14 ein “Teilzeitrauchmodell auf dem Balkon” entschieden. Die Kläger wohnen in der ersten Etage, die Beklagten in der darunterliegenden Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses. Die Beklagten nutzen täglich ihren Balkon zum Rauchen, wodurch sich die Kläger durch den aufsteigenden Tabakgeruch gestört fühlen und daher von den Beklagten das Rauchen auf dem Balkon zu …