Der BGH hat in zwei Grundsatzurteilen ( Az. IV ZR 384/14 und Az. IV ZR 448/14) entschieden, dass Verbraucher bei fehlerhafter Belehrung betreffend das Widerrufsrecht auch Anspruch haben auf Rückzahlung der geleisteten Abschlusskosten und anteiligen Zinsgewinnen. Zur Begründung führte der BGH aus, dass, wenn Versicherungen falsch belehrt haben, sie selbst dafür die Verantwortung tragen und daher Abschlusskosten und entstandene Verwaltungskosten …
BGH-Urteile zu Lebensversicherungen
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