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BGH: Schadensersatzanspruch des Mieters bei Vorenthaltung des Vorkaufsrechts

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 21.01.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 51/14) entschieden, dass ein Mieter Anspruch gegen seinen Vermieter auch auf Schadensersatz in Höhe des ihm entgangenen Gewinns hat, wenn dieser ihm bei dem Verkauf seiner Wohnung das Vorkaufsrecht (§ 577 BGB) vorenthält. Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus seit 1992. Im Jahre 2011 veräußerte …