Der BGH hat am 16.07.2015 – VIII ZR 99/14- entschieden, dass Vermieter, die Eigenbedarf nur vortäuschen, sich grundsätzlich gegenüber dem betroffenen Mieter schadensersatzpflichtig machen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Parteien einen sog. Räumungsvergleich geschlossen haben. Zum Sachverhalt: Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis, weil der neue Hausmeister in die Wohnung einziehen sollte. Nachdem die Mieter ausgezogen waren, zog …
BGH: vom Vermieter vorgetäuschter Eigenbedarf begründet Schadensersatzansprüche des Mieters
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