Der Bundesgerichtshof am mit Urteil vom 23.09.2015 (VIII ZR 284/14) entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Schadensersatzpflicht entfällt, wenn der Anbieter nach bereits erfolgtem Gebot eines Bieters die Auktion vorzeitig abbricht. Der Beklagte bot auf der Internetplattform eBay einen Jugendstil-Gussheizkörper zu einem Startpreis in Höhe von € 1,00 an. Drei Tage nach Beginn der Auktion beendete der Beklagte die Auktion vorzeitig …
BGH: Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener ebay-Auktion
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