Wenn sich Ehepartner trennen stellen sich Ihnen oft viele Fragen: wer hat einen Anspruch auf Trennungsunterhalt und wie wird dieser berechnet? Wie ist der Hausrat aufzuteilen, wer darf in der ehelichen Wohnung verbleiben? Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder stellt sich die Frage des Sorgerechts, des Umgangskontakts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Auch die Frage des Kindesunterhalts ist oftmals ein Thema in meinen Beratungsgesprächen. Ebenfalls werde ich gefragt, welche Fristen und Stichtage zu beachten sind und ob eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll ist. Auch ist oftmals der Zugewinn zu regeln, d. h. das von den Ehepartnern jeweils erwirtschaftete Vermögen während der Ehezeit ist auszugleichen. Gerne berate ich Sie in einem ausführlichen Gespräch über die Folgen Ihrer Trennung und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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