Seit dem 01.01.2015 steht grundsätzlich jedem Arbeitnehmer ein Mindestlohn in Höhe von € 8,50 brutto / Stunde aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns -Mindestlohngesetz (MiLoG) zu. Gemäß § 3 MiLoG sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über einen Stundenlohn unterhalb der € 8,50-Grenze unwirksam. Das Mindestlohngesetz sieht in einzelnen Bereichen eine Dokumentationspflicht des Arbeitgebers betreffend der geleisteten Arbeitszeiten …
Mindestlohn für Arbeitnehmer ab dem 01.01.2015
Lesezeit ca.: 1 Minute, 13 Sekunden